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Wenn Sie den Fernsehbeitrag lieber schriftlich nachlesen wollen: er befindet sich (derzeit noch) HIER.
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Dr. Günter R. Schmidt, Professor für Praktische Theologie und ordinierter Geistlicher, Erlangen:
Versuche, Abtreibungswillige im letzten Augenblick von einem folgenschweren und nicht umkehrbaren Schritt abzuhalten, werden als „Belästigung“ dargestellt. Man könnte erwarten, dass Abtreibungsgegner selbst mit ihren Argumenten zu Wort kommen. Stattdessen werden sie diffamiert. Bei der Verschwörung des Schweigens, die in der gegenwärtigen Gesellschaft zum Problem der massenhaften Abtreibungen herrscht, haben sie es schwer, sich überhaupt noch zu Wort zu melden. Die Medien sind bemüht, die Friedhofsruhe zu erhalten. Information über das, was bei einer Abtreibung geschieht, über die Folgen für die betroffenen Frauen und die Gesellschaft, sind nicht erwünscht. Das muss unter der Decke gehalten werden. Zum publizistischen Ethos würde es gehören, dass die Problematik von beiden Seiten beleuchtet wird, in Talkshows, Vorträgen, Dokumentationen usw. Ausdrücke wie post-abortive Syndrome habe ich weder im Fernsehen noch im Rundfunk je gehört und in Zeitungen, auch anspruchsvolleren, selten gelesen. Warum muss eigentlich verschwiegen werden, dass bei einer Abtreibung ein kleiner Menschenkörper zerfetzt wird, dass viele Frauen ein Trauma davontragen und dass die Zahl der Abgetriebenen nah an die Zahl der jungen Menschen herankommt, die in der deutschen Bevölkerungspyramide fehlen?
Schmidt ist Mitstreiter bei Weisser Friede und tritt für das Lebensrecht ungeborener Kinder ein. Sein Beitrag rechts wurde auch von Medrum veröffentlicht.
Die Zitate von Menschen, die für das Lebensrecht ungeborener Kinder auf die Straße gehen, hören sich in der Ankündigung zum Beitrag dieser Kontraste-Sendung schockierend an:
• „Es ist ein zweiter Holocaust eigentlich.“
• „Es ist furchtbar, es ist das Schlimmste, was wir tun. Das ist schlimmer als ein Krieg.“
Bei den Zitaten, die in diesem Fernsehbeitrag die ganze Aktion „Gebetszug für das Leben“ in Münster und anderen Städten wie Berlin und München diskreditieren, handelt es sich um einen unglücklichen Vergleich von Klaus Günter Annen, der mit dem Begriff vom „Babycaust“ die juristischen Grenzen der Meinungsfreiheit zumindest teilweise überschritten hat. Die Veranstalter solcher „1000-Kreuze-Märsche“ distanzieren sich von solchen Schlagwörtern und bemühen sich tatsächlich um mehr Sachlichkeit in der Diskussion zum Lebensschutz.
Gezeigt wird in dem Filmbeitrag auch die sogenannte „Gehwegberatung“, bei der Frauen in München Schwangere vor einer Abtreibungspraxis ansprechen und über die Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs aufklären. Die Autoren berichten, die Abtreibungsgegner würden auch „aggressiv gegen schwangere Frauen und gegen Ärzte“ vorgehen. Eine Gehsteigberaterin wird auszugsweise zitiert: „Darf ich Dir das mitgeben? Schau, das ist Hilfe für Dich. … Es gibt so viele, die bereuen das ihr Leben lang. Wirklich. … Sie können noch rauskommen. … Überlege es Dir noch mal. Du wärst so eine schöne Mutter. … Aber vergiss Dein Baby nicht.“ Aggressiv wirken diese Worte nicht. Weder die Worte selbst noch der Zusammenhang, in dem die Frau im Filmbeitrag die Personen anspricht. (Siehe dazu den Link auf den Fernsehbeitrag!) Aggressivität ist auch in dem ganzen Fernsehbeitrag nicht in den Äußerungen der Lebensschützer zu erkennen.
Eine weitere Äußerung soll emotionale Panikmache von Seiten der Lebensrechtler vermitteln. Eva Zattler vom Beratungsverein Pro Familia äußert in dem Beitrag: „Die geben ihnen sehr drastische Darstellungen in die Hand … Embryonen, die deutlich größer sind als Embryonen in der Frühschwangerschaft …, die sehr stark auf die Emotionen der Frauen wirken.“Sicher soll das Modell Frauen bewusst machen, was bei einer Abtreibung passiert. Aber bei dem zu Beginn des Beitrags gezeigten Embryonenmodells (Bild nebenstehend) handelt es sich um eine Kunststofffigur, die einen Embryo in der zehnten Schwangerschaftswoche zeigt. Sie ist weder „größer“ noch „drastisch“, sondern sie zeigt einen Embryo im Entwicklungsstadium der zehnten Schwangerschaftswoche. In Lebensgröße von etwa 5 1/2 Zentimetern. Anschaulich, nicht unbedingt nur emotionell. Zu diesem Zeitpunkt (gesetzlich gilt eine Obergrenze sogar bis zur 12. Woche) werden die meisten Abbrüche vorgenommen. Das Modell zeigt, dass der Embryo bereits zu diesem Zeitpunkt weitgehend entwickelt ist. Alle äußeren Gliedmaßen und alle lebenswichtigen Organe sind bereits ausgebildet. Zwar wäre er außerhalb der Fruchtblase noch nicht lebensfähig, doch er ist bereits ein vollwertiger und von Gott geliebter Mensch. Das soll dieses Modell vermitteln. Nicht mehr aber auch nicht weniger!Das wurde im Fernsehen aber nicht recherchiert und berichtet. Es wurde auch nicht darüber berichtet, dass die beratenden Frauen eine oft jahrelange Beziehung zu den betroffenen Frauen aufbauen, ihnen Hilfe für das Kind und sich selbst vermitteln und dass die Beratung mit der Entscheidung der Schwangeren für das Kind und gegen die Tötung nicht zu Ende ist. Niemand wird mit einem schlechten Gewissen allein gelassen.
Friedrich Stapf, dessen Patientinnen von den Gehwegberaterinnen betroffen sind, beklagt, dass die Frauen, die von den Gehwegberaterinnen „belästigt“ würden, weinend zu ihm kämen und gar nicht mehr beratunsfähig seien und ergänzt: „Es dauert eine ganze Weile … dass ich überhaupt über das Thema mit ihr frei sprechen kann. Dass sie ja noch die Möglichkeit hat, sich zu entscheiden.“ Was das Fernsehen verschweigt: Lebensschützer erleben immer wieder, dass Frauen, die abgetrieben haben, oftmals jahrelang darunter leiden, selbst wenn ihnen Christen keine „Angst einjagen“.
Muss diese Erkenntnis nicht zwingend zu einer neutralen Beratung dazugehören? Berater, gleich ob Arzt oder Pro Familia, die diese Wahrheit ausblenden, tragen Mitverantwortung am Tod eines Menschen. Nicht juristisch natürlich, wohl aber in den Augen Gottes, der der biblischen Lehre nach das Leben erschaffen hat.
Stapf verdreht diese Wahrheit aber kurzer Hand ins Gegenteil: „Sie sind ausgebildet, … die Frau von dem Schwangerschaftsabbruch abzuhalten. Und das hat nun gar nichts mehr mit dem deutschen Recht zu tun, weil das deutsche Recht nach langen Diskussionen über Jahrzehnte ist man zu einem Kompromiss gekommen, der weltweit anerkannt ist … nämlich zur Beratungsregelung.“Diese Aussage ist zwar nicht falsch, aber deswegen trotzdem noch lange nicht richtig. Was ist denn Gegenstand dieses politischen Kuhhandels, „Kompromiss“ genannt, gewesen? Es ist nicht die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs! Der ist nach wie vor rechtswidrig. Er wurde lediglich straffrei gestellt, und die Krankenkassen zur Kostenübernahme gezwungen. Die Solidargemeinschaft wurde also verpflichtet, mit ihren Kassenbeiträgen rechtswidrige Handlungen zu bezahlen.
Entsprechend kontrovers fällt auch die Diskussion im Internet-Blog des Senders aus. Vielen Zuschauern fällt die Einseitigkeit dieser Berichterstattung gar nicht auf oder sie äußern sich verständnislos über Blogger, die das Recht auf Leben auch für Ungeborene einfordern und das Recht auf Leben für den Fötus und das Recht auf Selbstbestimmung für die Mutter gegeneinander abwägen.
Ein Blogger, Wolfgang Brosche, schreibt: „Es ist in der Tat ganz und gar nicht in Ordnung, wenn durch Religion … Menschen Angst eingejagt wird. Das ist beim Christentum aber immer Missbrauch. … Selbst in dem so einseitigen Bericht von Kontraste war in keinem Moment zu sehen, dass Frauen geängstigt, bedrängt oder beschimpft wurden.“
Ob es uns nun gefällt oder nicht, eines bleibt festzuhalten: Durch diese Gehwegberatung sind schon zahlreiche Kinder gerettet worden und Frauen wurden vor Schaden bewahrt. Und, wie Brosche feststellt: „Es werden auch nicht nur schöne Worte gemacht, sondern es wird in Notfällen tatkräftig geholfen. Es geht ja nicht darum, Frauen, die abgetrieben haben, in irgend einer Weise Schuld einzureden. Auch ihnen muss geholfen werden.“
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