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Wir werden die Entwicklung auch in der Schweiz weiter im Blick behalten.
Vaduz Bern Warschau Der Lebensrechtsverein Alfa (Aktion Lebensrecht für Alle e.V.) informierte in den letzten Wochen mehrfach über Gesetzesinitiativen in den Ländern Liechtenstein, Schweiz und Polen.
Während in der Schweiz die Abstimmung über die Volksabstimmung erst noch durchgeführt wird, bei der die Abtreibung aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen gestrichen werden soll, wurden in Liechtenstein mit knapper Mehrheit bereist Fakten geschaffen: Abtreibung behinderter Kinder bleibt auch über die 12. Schwangerschaftswoche hinaus verboten. In Polen ist ein Versuch zur weiteren Verschärfung geltender Abtreibungsregelungen gescheitert. Es bleibt jedoch eines der Länder mit den restriktivsten Regelungen gegen Abtreibung. Hier eine Zusammenfassung über den Stand der Dinge.
Liechtenstein: Volksinitiative zur Einführung der Fristenlösung knapp gescheitert
Vaduz (ALfA) Die umstrittene Volksinitiative „Hilfe statt Strafe“ in Liechtenstein, mit der die Fristenlösung für Abtreibungen eingeführt werden sollte, ist am 18. September knapp gescheitert. Bei der vorangegangenen dreitägigen Abstimmung votierten 52,3 Prozent der 18.919 Stimmberechtigten gegen den Initiativvorschlag. Dieser sah vor, die bislang verbotene Abtreibung bis zur 12. Schwangerschaftswoche bzw. im Falle einer vermuteten Behinderung des ungeborenen Kindes auch bis kurz vor der Geburt zu erlauben. Für eine Freigabe stimmten 47,7 Prozent.
Auf Gemeinden aufgeteilt sprachen sich die Wahlberechtigten in acht von elf Gemeinden gegen eine Aufhebung des Abtreibungsverbots aus. Die Stimmbeteiligung lag bei 60,8 Prozent, was als relativ gering gilt. Als Grund für die niedrige Beteiligung gilt Medienberichten zufolge, dass Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein im Vorfeld angekündigt hatte, das Gesetz nicht zu unterzeichnen und damit den mehrheitlichen Willen des stimmberechtigten Volkes zu ignorieren. Diese Ankündigung hatte für eine hitzige Debatte gesorgt (siehe ALfA-Newsletter 31/11 vom 20.08.2011)
Thema Abtreibungsregelung noch nicht vom Tisch
Erbprinz Alois von Liechtenstein zeigte sich erfreut über den Ausgang der Volksabstimmung. „Nach dem Landtag hat nun auch das Volk die Initiative „Hilfe statt Strafe“ abgelehnt. Es ist mir jedoch wichtig festzuhalten, dass das Thema Schwangerschaftsabbruch damit keineswegs von der politischen Agenda genommen werden kann. Die durch die Initiative ausgelöste Diskussion hat vielmehr gezeigt, dass wir die Situation von ungewollt Schwangeren verbessern und dadurch auch die Anzahl von Abtreibungen reduzieren sollten“, erklärte der Erbprinz in einer Presseaussendung nach Bekanntgabe der Abstimmungsergebnisse. Er werde daher umgehend mit dem Landtag und der Regierung Gespräche aufnehmen, „um möglichst rasch Reformen zu realisieren, die wirkliche Hilfe bieten.“
„Diese Reformen sollten weiterhin klar signalisieren, dass die Abtreibung keine akzeptierte Lösung für das Problem der ungewollten Schwangerschaft ist, gleichzeitig aber die Situation der ungewollt Schwangeren entscheidend erleichtern und ein kinderfreundlicheres Umfeld schaffen,“ so Erbprinz Alois. „Aufgrund der Kleinheit unseres Landes können wir dabei besondere Wege einschlagen. Wir sollten die Chance wahrnehmen, auch in diesem Bereich eine innovative, liechtensteinische Lösung zu entwickeln und uns positiv zu differenzieren“, bekräftigte er abschließend.
Für den Fall dass die Volksinitiative scheitert, hatten Mitglieder der Buergerparteien VU und FBP Ende August bereits einen Alternativentwurf vorgelegt. Über diesen wird nun im Parlament diskutiert werden. Der Vorschlag fokussiert sich auf die Aufhebung des sogenannten Weltrechtsprinzips, d. h. Frauen, die eine Abtreibung im Ausland durchführen lassen, sollen so künftig nicht mehr bestraft werden. Bislang steht in Liechtenstein auch eine im Ausland durchgeführte Abtreibung unter Strafe.
Schweizer Volksabstimmung zur Initiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“
(ALfA) In der Schweiz ist unterdessen die Volksinitiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“ zustande gekommen. Dies teilte die Bundeskanzlei am 30. August in Bern mit. Demnach waren 109.597 der über 110.000 von den aus diversen Parteien stammenden Initiatoren eingereichten Unterschriften gültig. Das bedeutet, damit ist nun eine Volksabstimmung über die Initiative durchzuführen. Die Volksinitiative fordert die Streichung der Abtreibungsfinanzierung aus dem Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung. „Viele Bürgerinnen und Buerger wollen nicht mit ihren obligatorischen Krankenkassenprämien Abtreibungen mitfinanzieren“, heißt es auf den Seiten der Eidgenössischen Volksinitiative zur Begründung für ihr Anliegen.
Unveränderte Abtreibungsregelungen in Polen
(ALfA) In Polen ist im Parlament ein Vorstoß zur Verschärfung der Abtreibungsregelungen gescheitert. Dies berichtete der Auslandsdienst des polnischen Rundfunks online am 1. September. Demnach bekam weder ein totales Verbot von Abtreibungen noch die Zulassung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche eine Mehrheit. Auch der Vorschlag, vorgeburtliche Kindstötungen in jedem Fall zu verbieten sei mit knapper Mehrheit gescheitert.
Somit bleibt es bei der alten restriktiven Regelung, eine der schärfsten in Europa. Abtreibungen sind in Polen demnach nur bei schweren Missbildungen des Fötus, bei gesundheitlichen Gefahren für die Mutter und nach Vergewaltigung oder Inzest und straffrei. Vor der Entscheidung im Parlament hatte eine Buergerinitiative rund eine halbe Million Unterschriften gesammelt, um diese Ausnahmen zu verbieten.
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