Studie „Anonyme Geburt und Babyklappen in Deutschland - Fallzahlen, Angebote, Kontexte“ Deutsches Jugendinstitut 17.01.12
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Matthias Kamann: Babyklappe zu, Kinderdaten weg?
Anonym können Neugeborene in Babyklappen abgegeben werden - doch was passiert dann? Die Klappen-Wirte informieren darüber nach Belieben. WELT Online 17.01.12
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Neueste Zahlen zu ausgesetzten Babys: Bayerns Justizministerin Merk fordert gesetzliche Regelung der vertraulichen und anonymen Geburt
ALfA-Newsletter 01/12 vom 07.01.2012 HIER!
Grundlagen der Studie
Grundlage für die Studie, die zwischen 2009 und 2011 durchgeführt wurde, waren zwei Module. Im ersten Modul wurden per Fragebogen 591 Jugendämtern und 344 Träger der Angebote von Babyklappen, anonymer Geburt und anonymer Übergabe befragt. Von den Angeschriebenen antworteten jeweils knapp 80 Prozent. Ziel der Jugendämterbefragung war es laut Verfassern, Informationen zur Anzahl der Angebote der anonymen Kindesabgabe zu erfassen, zu Kooperationen mit den Jugendämtern, zur Anzahl der den Jugendämtern gemeldeten anonym abgegebenen Kindern und zu den Verfahren im Falle einer Rücknahme durch die leibliche/n Mutter/Eltern, nachdem die Anonymität aufgegeben worden war.
Im zweiten Schritt wurden die Angebotsträger befragt. Befragungsziel war es hier laut dem Papier, Aufschluss über die Anzahl der anonym abgegeben Kinder zu erhalten, aber auch über bestehende Kooperationen, vorgehaltene Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für die Mütter, über Handlungsabläufe sowie über die Finanzierung der Angebote und die Öffentlichkeitsarbeit der Träger. Im Rahmen der Trägerbefragung gaben 60 Träger eine Babyklappe, 77 ein Angebot zur anonymen Geburt sowie elf Träger ein Angebot der anonymen Übergabe an.
In einem so genannten zweiten Modul lag der Fokus der Untersuchung auf Frauen, die ein Angebot zur anonymen Kindesabgabe genutzt hatten. Hierzu wurden die Frauen mittels Interviewleitfäden zu ihren Motiven befragt, die zur Nutzung eines Angebotes der anonymen Kindesabgabe geführt haben sowie zu ihrer Lebenssituation vor, während und nach der Schwangerschaft. Hier wurde deutlich, dass es sich „in der Regel um ein Bündel von Motiven und Problemkonstellationen handelt“, die Mütter zur anonymen Kindesabgabe bewegten. Mehr dazu in der Studienzusammenfassung (siehe unten).
Ergebnisse
Wie aus der Befragung der Träger hervorgeht, wurden bis zum Stichtag 31. Mai 2010 insgesamt 973 Kinder anonym geboren oder übergeben bzw. in eine Babyklappe gelegt. Zwei Drittel der Fälle, d.h. 652 Kinder, wurde anonym geboren, knapp ein Drittel, d.h. 278 Kinder, wurden in eine Babyklappe gelegt und weitere 43 Kinder wurden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Anbieter anonym übergeben. Für 21,6 Prozent der in eine Babyklappe gelegten Kinder sowie für 23 Prozent der anonym geborenen Kinder konnten seitens der Träger keine Angaben über den weiteren Verlauf wie Aufgabe der Anonymität, Adoptionsfreigabe oder Rücknahme durch die leibliche Mutter bzw. Eltern gemacht werden. „Demnach fehlen bei den Anbietern und Trägern für ein gutes Fünftel der anonym abgegebenen Kinder Informationen über deren Verbleib“, heißt es in der Studie. Gemäß den Angaben aus der Trägerbefragung blieben dauerhaft 314 Kinder anonym. Davon wurden 152 Kinder in eine Babyklappe gelegt,
145 Kinder wurden anonym geboren und 17 Kinder wurden anonym übergeben.
Kritisch angemerkt wurde in Bezug auf die Babyklappen, dass darin auch tote oder behinderte Kinder abgelegt wurden bzw. eine dritte Person, d. h. nicht die Mutter, das Kind zur Babyklappe brachte. Zudem seien nicht alle im Rahmen der Studie erfassten Kinder Neugeborene gewesen. In einigen Fällen seien mehrere Monate alte Kinder in die Babyklappe gelegt worden. Im Rahmen der Träger-Interviews sei wiederholt beschrieben worden, dass Babyklappen als „Instrument der kurzfristigen Inobhutnahme zweckentfremdet“ und genutzt wurden, „um akute Krisen- oder Überlastungssituationen zu bewältigen.“
Zum Verbleib der Kinder führt die Studie aus, dass etwa 50 Prozent der in einer Babyklappe abgelegten Kinder im Anschluss direkt in eine Adoptivfamilie vermittelt wurden. Bei den anonym geborenen Kindern war dies bei etwa ein Drittel der Kinder der Fall. Der Grossteil der anonym geborenen Kinder werde die ersten Wochen in Bereitschaftspflegefamilien untergebracht und wechsle gegebenenfalls anschließend in eine Adoptivfamilie. Grund hierfür sei laut Anbietern die Absicht, der leiblichen Mutter zu signalisieren, dass die Kurzzeitpflege ihr jederzeit eine Kontaktaufnahme ermöglicht bzw. die Entscheidung zur Rücknahme des Kindes offen hält. In Zahlen ausgedrückt wurden laut den Jugendämtern bundesweit für insgesamt 376 Kinder Adoptionsvormundschaften eingerichtet. Von diesen Kindern wurden 45 durch die leiblichen Mütter bzw. Väter zurückgenommen.
Bei der Erhebung der Fallzahlen habe sich gezeigt sich, wie schwierig eine exakte Erfassung der Anzahl betroffener Kinder sei. Dies liege daran, dass diese Daten nicht an einer zentralen Stelle gesammelt werden, in einigen Fällen keinerlei Dokumentation der Vorgänge stattfinde bzw. diese bei vielen Anbietern mangelhaft sei. Zudem seien sowohl einige Jugendämter als auch Träger im Rahmen der Befragung nicht bereit gewesen, Zahlen für die Studie zur Verfügung zu stellen.
Zentrale Schlussfolgerungen
Abschließend listet die Studie einige Schlussfolgerungen auf, angesichts dessen, dass die aktuelle Situation der anonymen Kindesabgabe in mehrfacher Hinsicht ein Dilemma für alle Beteiligten darstelle. Ein zentrales Erfordernis sei es u. a., für alle Beteiligten durch eine eindeutige Rechtslage Handlungssicherheit zu schaffen. „Die gegenwärtige Praxis steht im Widerspruch zu geltenden Gesetzen und führt bei gleichzeitiger Duldung zu keiner konstruktiven Lösung. Vielmehr werden in einer rechtlichen Grauzone Routinen manifest, die weder rechtmäßig noch fachlich stets angemessen sind“, kritisieren die Verfasser.
Auch sei deutlich geworden, dass die konsequente Bekanntmachung und Bewerbung alternativer, niedrigschwelliger Hilfsangebote notwendig ist, vor allem im Internet, das eine herausgehobene Rolle für die Betroffenen bei ihrer Recherche spiele. Zudem solle eine telefonische Anlaufstelle zur Verfügung stehen, die sich nicht an bestimmte Zielgruppen richtet, um damit auch diejenigen zu erreichen, denen im ersten Schritt der Weg in eine Beratungsstelle eine zu hohe Hürde ist.
Im Hinblick auf die Qualitätssicherung der Angebote der anonymen Kindesabgabe bedürfe es nach Meinung der Experten einer gesicherten und einheitlichen Dokumentation, sowie die Fort- und Weiterbildung der Beraterinnen und Berater der Angebote. Ebenso solle vor dem Hintergrund der akuten und vielfach komplexen Problemsituation der Betroffenen die Vernetzung der Angebote öffentlicher und freier Träger forciert werden, „um die Kenntnis über bestehende Angebote innerhalb des Netzwerks, kurze Vermittlungswege und multiprofessionelle Begleitung der Betroffenen zu gewährleisten“.
Bundesfamilienministerin Schröder kündigt Gesetz für vertrauliche Geburt an
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder kündigte unterdessen im Gespräch mit der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung am 20. Januar ein Gesetz für eine so genannte vertrauliche Geburt an. Dieses soll den Müttern für eine gewisse Dauer die Anonymität der Daten garantieren. Die Herkunft solle erst nach einer Frist von etwa zehn Jahren veröffentlicht werden, „damit die Kinder ab einem gewissen Alter die Chance haben, ihre eigene Identität festzustellen“. Ein Verbot der bestehenden Babyklappen schließt Schröder dem Bericht zufolge aus. Auch Bayerns Justizministerin Merk forderte kürzlich eine gesetzliche Regelung der vertraulichen und anonymen Geburt, nachdem die Kinderhilfsorganisation Terre des Hommes Deutschland am 3. Januar aktuelle Zahlen zu ausgesetzten Kindern vorgelegt hatte. Demnach wurden 2011 in Deutschland 16 tote Neugeborene und neun lebende Kinder gefunden (siehe ALfA-Newsletter 01/12 vom 07.01.2012).
Die familienpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagfraktion Miriam Gruss begrüßte in einer Pressemitteilung vom selben Tag die Ankündigung von Bundesfamilienministerin Schröder. „Ein Gesetz zur Regelung der vertraulichen Geburt ist überfällig. Wir als FDP fordern schon lange, hier Rechtssicherheit zu schaffen - gerade auch im Interesse der betroffenen Kinder“, erklärte Gruss. Die Liberalen seien dabei insgesamt für eine Pluralität der Angebote: „Bestehende Babyklappen müssen bleiben, zugleich aber müssen die Beratungsangebote für Schwangere in Konfliktsituationen verstärkt werden. Es freut uns, dass die Ministerin damit eine weitere Forderung der FDP-Fraktion aufgreift“, so die FDP-Abgeordnete.
Die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Christiane Woopen, kritisierte dagegen in einem Gespräch mit der Tageszeitung „Die Welt“ am 17. Januar „die offensichtliche Intransparenz bei vielen Einrichtungen“ angesichts dessen, dass bei über einem Fünftel der anonymen Kinder deren Verbleib unklar sei. Sie forderte ein Ende der betreffenden Angebote. Die neue Studie bestätige die Analysen und Empfehlungen des Ethikrates von vor zwei Jahren, so ihr Fazit. Jetzt gelte es diese Empfehlungen des Ethikrates umzusetzen. „Hilfsangebote für Schwangere in Notlagen müssen ausgebaut und besser bekannt gemacht werden, eine gesetzliche Grundlage für eine vertrauliche Kindesabgabe muss geschaffen werden, und die anonymen Angebote sollten beendet werden“, sagte Woopen dem Bericht zufolge.
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